Wannsee ist es nun Aufgabe der Politik eine ganzheitliche Bewertung des
Forschungsreaktors vorzunehmen und damit die zukünftigen Rahmenbedingungen zu
setzen.
1) Das HZB kann bei Wegfall der „Vitalfunktionen des Reaktors“ die gesetzlichen Störfallgrenzwerte nicht halten. Das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) hat sich als oberstes Schutzziel das definiert, was per Gesetz ohnehin einzuhalten ist:"Die Störfallgrenzwerte nach §49 StrlSchV werden nicht überschritten"1.
Im Klartext heiß das, dass: „im ungünstigsten Störfall durch Freisetzung radioaktiver Stoffe
in die Umgebung höchstens 1) eine effektive Dosis von 50 Millisievert, 2) eine Organdosis
der Schilddrüse und der Augenlinse von jeweils 150 Millisievert, … zugrunde gelegt
werden.“2 Für das HZB wäre de facto das Schutzziel erfüllt, wenn man im ungünstigsten
Fall den Anwohnern 50 mS Strahlung, vergleichbar mit einer Strahlentherapie bei Krebs,
zumutet. Die Schwellendosis für akute Strahlenschäden liegt bei etwa 250 mS. Das HZB
hat passend für diese Schutzziele die sogenannten „Vitalfunktionen“ des Reaktors
definiert, unter denen diese Schutzziele eingehalten werden, bzw. man gesetzeskonform
ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei Wegfall der „Vitalfunktionen“ die
Störfallgrenzwerte nicht zu halten sind! "Die Betreiberin führt aus, dass im Sicherheitsbericht nachgewiesen sei, dass sowohl im Normalbetrieb als auch bei allen Arten von Störfällen die Schutzziele erreicht werden und nennenswerter Schaden für die Umgebung ausgeschlossen werden könne. … Eine erhebliche Freisetzung träte erst beim Schmelzen eines unbedeckten Kerns auf."3
Die sogenannten „Strahlrohe“ bzw. „Fingerhutrohre“, an denen die Neutronenstrahlen aus
dem Reaktor in die Experimentierhalle treten, sind die neuralgischen Punkte und keiner
weiß wirklich etwas über deren Haltbarkeit! "Untersuchungen zur Integrität der
Fingerhutrohre bei in der Folge eines Flugzeugabsturzes zu erwartenden Belastungen
(wie zum Beispiel induzierte Erschütterungen, Drucktransienten infolge der Zerstörung
des Strahlrohrs im Becken durch herab fallende Trümmer, Auswirkungen von Projektilen
auf die Verbindung zwischen Strahlrohr und Fingerhutrohr, Treibstoffbrand in der
Experimentierhalle, etc.) sind nicht vorgelegt worden."4
An anderer Stelle heißt es: „Als Folge großer Treibstoffbrände wären Freisetzungen
von radioaktiven Stoffen aus beiden Becken nicht auszuschließen."
1 TüV Gutachten Seite 5
2 http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__49.html
3 TüV Gutachten Seite 6
4 TüV Gutachten Seite 30
2) Die Bewertung des Ist-Zustandes des Reaktors wird gefordert.
Der Stresstest für den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums Berlin war nur ein
„Sandkastenspiel“. Der reale Zustand des Forschungsreaktors BER II wurde nicht
bewertet, obwohl er mit 66 Störfällen die Spitzenposition in der Störfallliste des
Bundesamtes für Strahlenschutz bei den Forschungsreaktoren einnimmt.
Weiterhin gibt der Forschungsreaktor nach dem Bericht "Umweltradioaktivität und
Strahlenbelastung, Jahresbericht 2009" im Normalbetrieb jährlich Nuklide mit einer
Aktivität von 4,6*1011 Bq über die Luft ab5. Das entspricht der Aktivitätsabgabe von großen
Kernkraftwerken. Ein anderer Größenvergleich zeigt, dass man diese Aktivitätsabgabe
nicht unbeachtet lassen darf. Der BER II gibt jährlich, verglichen mit Schachtanlage Asse6 ,
0,015% dieses Gesamtinventars an Radioaktivität, über die Luft ab.
Mit der kürzlichen Festsetzung der Flugrouten für Schönefeld wird in einem fächerartigen
Korridor auch über den Forschungsreaktor geflogen. Bei der Wertung des TüV Gutachtens
muss unbedingt mit dem Garchinger Reaktor verglichen werden. Warum hatte man dort
den Forschungsreaktor mit 2m Beton von oben geschützt? Sind die Berliner und
Potsdamer weniger schutzbedürftig?
3) Die unabhängige Bewertung der Forschungsinhalte und der eingesetzten Forschungsmethoden wird gefordert.
Das HZB ist teil der Helmholtz-Gemeinschaft, dessen Gesamtbudget rund 3,4 Milliarden
Euro umfasst. Davon werden gut zwei Drittel aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert
(im Verhältnis 90:10 von Bund und Ländern). D.h. die öffentliche Hand muss auch über
die Zukunftsstrategie des HZB entscheiden können. Falls das HZB keine Abschaltpläne vorlegt, verlangen wir, dass der "Wissenschaftsrat"7 der BRD mit der Evaluation der Forschungsinhalte des HZB beauftragt wird und unter Beachtung der international verfügbaren Forschungskapazitäten an alternativen Neutronenquellen für den
Forschungsstandort Berlin Wannsee kurz-, mittel- und langfristige Entscheidungen
abgeleitet werden.
Das HZB weiß selbst, dass alternativen Neutronenquellen die Zukunft gehört. Für das
HZB ist deshalb ein Forschungsschwerpunkt der gemeinsame Bau der europäischen
Spallationsneutronenquelle (ESS) im schwedischen Lund. Ab 2019 sollen dort die ersten
Neutronen fließen. Wer solch ehrgeizige internationale Ziele verfolgt, sollte auch den Mut
haben, den BER II planmäßig abzuschalten.
Dr. Stephan Worseck
Ortsverbandsvorsitzender