Anfrage 16_0083 (17. SVV): Einhaltung des Mindestlohn-Gesetzes bei städtischen Dienstleistern
Im August 2014 trat das neue Mindestlohngesetz in Kraft. Viele öffentliche Dienstleistungen werden in Potsdam durch Ausschreibung an private Unternehmen vergeben, u.a. auch die Reinigung von Schulen. Hier ist die Überwachung der Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen erforderlich.
Im Rahmen der Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:
- Ist die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in den Ausschreibungen und bestehenden Dienstleistungsverträgen zur Reinigung aller Potsdamer Schulen verankert?
- Kontrolliert der Kommunale Immobilienservice die Einhaltung des Mindestlohn-Gesetzes bei den Dienstleistern für die Gebäudereinigung an Potsdamer Schulen?
- Wie kontrolliert der Kommunale Immobilienservice (KIS) die Einhaltung des Mindestlohns an den Schulen, um zu verhindern, dass die Mindestlohnregelung nicht unterlaufen wird, z. B. dadurch, dass Überstunden nicht ausgeglichen werden?
- Sind dem KIS Verstöße solcher Art bereits bekannt geworden?
- Wenn Verstöße bereits bekannt sind, wie wird damit seitens der Stadt umgegangen?