Anfrage 19/SVV/0349 (49. SVV) Kinderbauernhof Groß Glienicke
Aktuell bemühen sich die Betroffenen in der Causa Kinderbauernhof Groß Glienicke, bestehende Probleme auszuräumen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Trifft es zu, dass es die untere Bauaufsichtsbehörde abgelehnt hat, den Antrag des Eigentümers des Kinderbauernhofes Groß Glienicke auf Erteilung eines Vorbescheids (Az: 00545-2019-36) zu bearbeiten?
- Wenn ja, wie wird die Nichtbearbeitung begründet bzw. welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe rechtfertigen die Nichtbearbeitung des Antrags?