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Peter Kaminski

Anfrage 19/SVV/0349 (49. SVV) Kinderbauernhof Groß Glienicke

Aktuell bemühen sich die Betroffenen in der Causa Kinderbauernhof Groß Glienicke, bestehende Probleme auszuräumen.

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Trifft es zu, dass es die untere Bauaufsichtsbehörde abgelehnt hat, den Antrag des Eigentümers des Kinderbauernhofes Groß Glienicke auf Erteilung eines Vorbescheids (Az: 00545-2019-36) zu bearbeiten?
     
  2. Wenn ja, wie wird die Nichtbearbeitung begründet bzw. welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe rechtfertigen die Nichtbearbeitung des Antrags?

Kleine Anfragen in der SVV