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Antrag 07_0755 (40. SVV): Kommunalwahlrecht für Migrantinnen und Migranten

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam bekräftigt ihre Forderung vom Dezember 2005 ...

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam bekräftigt ihre Forderung vom Dezember 2005 nach Einführung des aktiven Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten im Land Brandenburg.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Forderung vor dem Hintergrund der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes in geeigneter Form an den Landtag zu übermitteln.

Begründung:
Im September hat der Landtag in 1. Lesung die Novellierung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes behandelt. Die Landeshauptstadt Potsdam sollte diesen Gesetzgebungsprozess nutzen, um auf die Einführung des Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten zu drängen.
Dafür sprechen die guten Erfahrungen, die in Potsdam im Umgang mit Migrantinnen und Migranten gemacht wurden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, einschließlich des Kommunalen Wahlrechts, ist ein wichtiger Schritt zum friedlichen Zusammenleben und zur erfolgreichen Integration von Migrantinnen und Migranten.

 

 


Kleine Anfragen in der SVV