Antrag 15_0203 (8.SVV): Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenter Potsdam
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister trägt dafür Sorge, dass das durch die Trägerversammlung des Jobcenter Potsdam jährlich beschlossene Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm beginnend mit 2015 jeweils in dem Monat nach seiner Beschlussfassung durch die Trägerversammlung der Stadtverordnetenversammlung Potsdam zur Kenntnis gegeben wird.
Begründung:
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die Rahmenbedingungen, die Ziele und die wichtigsten Handlungsfelder des Jobcenters Potsdam beschrieben. Außerdem wird erläutert, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen das Jobcenter Potsdam im jeweiligen Jahr geplant hat. Neben den in der Zielvereinbarung mit dem MASGF verankerten Zielen sind auch die Ziele der Bundes- und Landesprogramme sowie weitere strategische Ziele des Jobcenters dargestellt. Um Entscheidungen der Landeshauptstadt Potsdam im Bereich der Arbeitsmarktförderung besser nachvollziehen zu können ist es sinnvoll, wenn alle politischen Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, kommunale Arbeitsmarktprojekte im Zusammenhang mit dem Programm des Jobcenters Potsdam einordnen zu können. In Potsdam-Mittelmark oder Teltow-Fläming sind die jeweiligen Programme online nachlesbar bzw. werden sogar durch das politische Gremium Landkreistag zur Kenntnis genommen.