Diese Website verwendet Cookies.
Zum Hauptinhalt springen

Tina Lange& Stefan Matz (Ortsvorsteher Fahrland)

Antrag 19/SVV/1302 Vorhalteflächen für Sozialinfrastruktur (Schulerweiterung/Horterweiterung) „Am Friedhof“ in Fahrland

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in kommunalem Eigentum befindlichen Flächen der Gemarkung Fahrland, Flur 2, Flurstück 179 im Bereich zwischen Friedhof und der neu geplanten Straße „Am Fahrländer Mühlenberg“ als Ersatz-Sozialflächen für die geplante Schul- und Horterweiterung der Regenbogenschule vorzuhalten.

Eine Veräußerung oder Bebauung dieser Flächen ist solange zurückzustellen, bis die dauerhafte Erweiterung der Grundschule Planreife hat und damit gesichert ist.

Begründung:

Die Regenbogengrundschule Fahrland muss auf Grund des enormen Bevölkerungsanstiegs vor Ort von 2 auf 3,5 Züge erweitert werden. Diese Erweiterung wurde bereits mehrfach verschoben, in der vorletzten Ortsbeiratssitzung in Fahrland berichtete der KIS-Werksleiter Herr Richter, dass die Erweiterung nicht wie ursprünglich geplant 2025/26 abgeschlossen sein soll, sondern dort vermutlich frühestens Baubeginn ist. Als problematisch erweisen sich hierbei die zu klärenden Fragen des Eigentums-Erwerbs, aber vor allem auch die Lage der aktuell geplanten Erweiterungsflächen im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, ob diese Planungen umsetzbar sind.

Sollten die Planungen an dieser Stelle scheitern, ist die einzige in kommunalem Eigentum befindliche freie und in unmittelbarer Nähe liegende Fläche diese. Durch den Bebauungsplan Nr. 132 „Am Friedhof“ wird an dieser Stelle ohnehin Baurecht geschaffen, welches dann im Zweifel zeitnah genutzt werden kann. Sollten diese Flächen jedoch wie bisher vorgesehen zeitnah mit Einfamilien- und Doppelhäusern bebaut werden, wäre diese Chance dauerhaft vertan.
Eine temporäre Zwischenlösung an diesem Standort wurde im Bebauungsplan ohnehin schon erwogen, möglicherweise braucht man diese jedoch nicht nur temporär, sondern dauerhaft.

Sollte dies nicht nötig werden, können die Flächen nach Planreife der Schulerweiterung immer noch der Wohnbebauung zugeführt werden.

Sollte dies nicht nötig werden, können die Flächen nach Planreife der Schulerweiterung immer noch der Wohnbebauung zugeführt werden.


Kleine Anfragen in der SVV