Anfrage 08_0121 (44. SVV): Kommunalwahlrecht für Ausländer
Hella Drohla, Fraktion DIE LINKE
Mit der Drucksache des Bundestages 623/07 liegt ein Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin zur Änderung des Grundgesetzes, Artikel 28, vor, nach dem alle in Deutschland wohnenden Ausländer bei Kreis- und Gemeindewahlen wählbar und wahlberechtigt sein sollen. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat sich bereits 2005 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, DS 05/SVV/0924, für die Einführung des Kommunalwahlrechtes für Migrantinnen und Migranten ausgesprochen.
Ich frage den Oberbürgermeister:Was hat die Verwaltung gegenüber der Landesregierung / dem Landtag unternommen, diesen Beschluss zu realisieren?
gez. Hella Drohla