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Tina Lange

Anfrage 19/SVV/0663 Verpflegung in Potsdamer Kitas mit Frühstück und Vesper

Nach dem brandenburgischen Kita-Gesetz § 3 Abs. 2 haben Kindertagesstätten insbesondere die Aufgabe, die Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot zu fördern und eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten.
Zu den Potsdamer Kindertagestätten gehören Krippen, Kindergärten und Horteinrichtungen an Schulen. Auch die Tagespflege ist Teil der Kindertagesbetreuung. Zum Versorgungsangebot gehören abhängig vom Betreuungsumfang Frühstück und Vesper, in jedem Fall ein Mittagessen und die Versorgung mit Getränken.

Die Kosten für Frühstück und Vesper sowie Getränke fließen in die Betriebskosten der Kindertagesstätte ein, an denen sich die Eltern sozial gestaffelt über Elternbeiträge beteiligen. Es gibt noch immer Rückmeldungen von Potsdamer Eltern, dass sie Frühstück und Vesper für ihre Kinder selbst mitbringen müssen. Dieses Vorgehen entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung darüber obliegt auch nicht dem Träger oder den Eltern im Kita-/Hort-Ausschuss.  Jedes Kind hat einen Anspruch auf die im Kita-Gesetz definierte gesunde Ernährung und Versorgung durch die Kindertagesstätte (bzw. die Tagespflegeperson).

Ich frage daher die Verwaltung:

1.    In welchen Einrichtungen oder Tagespflegestellen wird das Frühstück und/oder das Vesper von den Eltern mitgebracht?
2.    Liegen die unter 1. erfragten Informationen dem Jugendamt derzeit nicht vor, erfrage ich die Einholung dieser Information von allen Kita-Trägern bzw. Tagespflegepersonen, ggf. mit Bestätigung des derzeitigen Vorgehens durch die jeweiligen Elternvertreter im Kita-/Hort-Ausschuss bzw. die Tagespflege-Eltern.
3.    Ein weiterer Anhaltspunkt sind die Betriebskostenabrechnungen: Welche Einrichtungen bzw. welche Träger bzw. Tagespflegeperson rechnen keine Kosten für Frühstück und/ oder Vesper ab? (Diese Frage bezieht sich auf das Betriebskostenjahr 2018 oder alternativ die letzte geprüfte (bzw. eingereichte) Betriebskostenabrechnung.)
4.    In welchen Jahren und auf welchem Weg (bitte Schreiben beifügen) erfolgte eine Information an die Träger bzw. Tagespflegepersonen über die Rechtslage zum Frühstück und Vesper?
5.    Wie hat die Versorgung mit Frühstück und Vesper speziell an Potsdamer Horteinrichtungen an Schulen zu erfolgen?


Kleine Anfragen in der SVV