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Tina Lange, Sascha Krämer

Anfrage 19/SVV/0891 Kleingartenanlage „Zur Schlehenhecke e. V.“

Die Kleingartenanlage „Zur Schlehenhecke e. V.“ in Bornstedt besteht seit 1974 durchgängig auf einer Fläche von 0,9 ha mit 7 Pächter*innen. Diese sind durch den Umnutzungsdruck aktuell akut bedroht, obwohl Potsdam zu wenig Kleingartenflächen hat und neben der Neuausweisung bestehende Kleingartenflächen daher unbedingt erhalten muss.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

1. Wie sind der aktuelle Sachstand und Zeitplan für den Bebauungsplan „34-3 Nördlich Katharinenholzstraße“?

2. Mit welcher Begründung sind die im „Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018“ aufgeführten 4 Anlagen

  • 128 Höhenstraße
  • 129 Am Teehäuschen
  • 163 Glienicker Winkel
  • 71 Zur Schlehenhecke

umgenutzt worden bzw. zur Umnutzung vorgesehen worden?

3. Warum ist es nicht vorgesehen, die Kleingartenfläche „Zur Schlehenhecke“ im Bebauungsplan „34-3 Nördlich Katharinenholzstraße“ verbindlich als Kleingartenfläche festzuschreiben?

4. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um kurzfristig eine Veränderungssperre für die Kleingartenanlage „Zur Schlehenhecke e. V.“ bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes „34-3 Nördlich Katharinenholzstraße“ zu erwirken, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des erst in der Stadtverordnetenversammlung im August 2019 gefassten Beschlusses zum Klimanotstand?

5. Ist der Landeshauptstadt Potsdam bekannt, dass die Miteigentümerin der Kleingartenanlage „Zur Schlehenhecke e. V.“, die „Sprotte Stiftung“, vor kurzem vor Ort, auch im Areal der Kleingartenanlage, Vermessungsarbeiten mit dem Ziel durchgeführt hat, Teilflächen der Kleingartenanlage zum Zweck eines Verkaufs zu räumen?

Hier ist die Antwort auf die Anfrage.


Kleine Anfragen in der SVV