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Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Anfrage 19/SVV/0928 Gleitklausel Mindestlohn

In diesem Jahr ist der mit dem brandenburgischen Vergabegesetz für öffentliche Aufträge verbundene Mindestlohn auf 10,50 Euro erhöht worden. Bei der Umsetzung des Vergabegesetzes gibt es allerdings das Problem, dass bei Aufträgen, die die Stadt für mehrere Jahre vergibt, so z.B. beim Schulessen, zwischenzeitliche Erhöhungen des Mindestlohnes keine Berücksichtigung finden. Für diesen Fall empfiehlt das Land die Anwendung von Gleitklauseln, nach denen auch bei mehrjährigen Verträgen der jeweils aktuell geltende Mindestlohn gezahlt werden muss.

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie geht die Stadt bei Auftragsvergaben für einen längeren Zeitraum mit der Möglichkeit der Festlegung einer Gleitklausel für den Mindestlohn um?

 


Kleine Anfragen in der SVV