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Dr. Anja Günther

Anfrage 19/SVV/1331 Einwerbung von Geldern für Kompensationsmaßnahmen

Baumaßnahmen bedeuten häufig einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern wie Boden, Flora und Fauna müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundes­natur­schutzgesetz durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. durch Ersatzzahlungen kompensiert werden.

Die Ersatzzahlungen werden vom Naturschutzfonds Brandenburg für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, aber auch zur Sicherung von Grundstücken und modellhaften Untersuchungen eingesetzt. Förderanträge für solche Projekte kann grundsätzlich jeder, egal ob Privatperson, Verein oder Verband, Landkreis oder Kommune, stellen.

https://www.naturschutzfonds.de/

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Anträge wurden beim Naturschutzfonds Brandenburg für Maßnahmen zu Schutz,
  2. Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, aber auch zur Sicherung von Grundstücken und modellhaften Untersuchungen beantragt?
  3. Falls noch keine Gelder beim Naturschutzfonds Brandenburg beantragt wurden, welche
  4. Voraussetzungen müssen in der LHP vorliegen, um die Beantragung von Geldern für Kompensationsmaßnahmen beim Naturschutzfonds Brandenburg durchzuführen?

Hier ist die Antwort auf die Anfrage.


Kleine Anfragen in der SVV