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Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Anfrage 21/SVV/1328 Wohnungsmarktbericht

In der 7.öffentlichen Sitzung am 29.01.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung im Beschluss „Instrumente zur Begrenzung des Mietenanstiegs unter anderem folgendes festgelegt:

„Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung, beginnend in 2020 einen zweijährigen Bericht zur Wohnungsmarkt Beobachtung vorzulegen.“

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Warum ist dieser Wohnungsmarktbericht nicht beschlussgemäß 2020 vorgelegt worden?
  2. In welcher Form sind die Stadtverordneten darüber informiert worden, dass dieser Beschluss nicht eingehalten worden ist?
  3. Wer ist mit der Erarbeitung eines solchen Wohnungsmarktberichts befasst?
  4. Wie ist der gegenwärtige Stand der Erarbeitung eines Wohnungsmarktberichts für Potsdam?
  5. Wann ist mit der Vorlage eines Wohnungsmarktberichts zu rechnen?

Hier ist die Antwort auf die Anfrage


Kleine Anfragen in der SVV