Anfrage 21/SVV/1328 Wohnungsmarktbericht
In der 7.öffentlichen Sitzung am 29.01.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung im Beschluss „Instrumente zur Begrenzung des Mietenanstiegs unter anderem folgendes festgelegt:
„Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung, beginnend in 2020 einen zweijährigen Bericht zur Wohnungsmarkt Beobachtung vorzulegen.“
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Warum ist dieser Wohnungsmarktbericht nicht beschlussgemäß 2020 vorgelegt worden?
- In welcher Form sind die Stadtverordneten darüber informiert worden, dass dieser Beschluss nicht eingehalten worden ist?
- Wer ist mit der Erarbeitung eines solchen Wohnungsmarktberichts befasst?
- Wie ist der gegenwärtige Stand der Erarbeitung eines Wohnungsmarktberichts für Potsdam?
- Wann ist mit der Vorlage eines Wohnungsmarktberichts zu rechnen?
Hier ist die Antwort auf die Anfrage