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Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Anfrage 21/SVV/1335 Grundrecht auf Wohnen

Mit einem Beschluss vom 5.05.2021 hat sich die Stadtverordnetenversammlung für die Einführung eines Grundrechts auf Wohnen in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in die brandenburgische Landesverfassung ausgesprochen.

Zudem wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, dieses Anliegen im Rahmen des Städte-und Gemeindebundes und des Deutschen Städtetages zu vertreten. Außerdem wurden die Bundestagskandidaten des Wahlkreises Potsdam um Stellungnahme gebeten. Dieses Stellungnahmen wurden den Stadtverordneten zugeleitet.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1.Welche Möglichkeiten sieht er, ausgehend vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Anliegen zur Einführung eines Grundrechts auf Wohnen voranzutreiben?

2.Was hat er bisher unternommen, um die Einführung des Grundrechts auf im Rahmen des Städte-und Gemeindebundes Brandenburg zu vertreten?

3.Welche Ergebnisse gibt es dazu bisher im Städte-und Gemeindebund?

4.Was hat er bisher unternommen, um die Einführung eines Grundrechts auf Wohnen zum Gegenstand der Arbeit des Deutschen Städtetages zu machen?

5.Welche Ergebnisse gibt es dazu bisher im Deutschen Städtetag?

Hier ist die Antwort auf die Anfrage


Kleine Anfragen in der SVV