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Tina Lange

Anfrage 22/SVV/02801 Möglichkeiten für städtische Sonderbusse für entlegene Grundschulen für schulische Ausflüge

Für Grundschulen in randstädtischen Lagen, insbesondere den Ortsteilen, ist es immer wieder äußerst schwer schulische Ausflüge zu organisieren. Unterricht am anderen Ort gehört jedoch zu einem wesentlichen Element der Grundbildung, zudem bieten sich in der Landeshauptstadt zahlreiche kulturelle, sportliche und weitere Bildungsmöglichkeiten.

Dabei stellt jedoch die Frage der sicheren und unkomplizierten sowie bezahlbareren Erreichbarkeit dieser Angebote die betroffenen Schulen immer wieder vor Herausforderungen. Allzu oft enden diese in der Nichtdurchführung des Ausflugs mangels Erreichbarkeit oder weil die Kosten allein für die Anfahrt deutlich zu hoch würden. Dies benachteiligt Grundschüler*innen in randständigen Lagen und frustriert zudem die organisierenden Lehrkräfte wie auch die Schüler*innen und deren Eltern.

Normalerweise gibt es dafür das Angebot von (trotzdem zu bezahlenden) Sonderbussen seitens der ViP, da die vormittags nur selten fahrenden regulären ÖPNV-Busse mit 30, 60 oder mehr Schüler*innen natürlich überfordert wären. Es mehren sich jedoch Meldungen aus den Schulen, dass die ViP solche Anliegen ablehnt und auf kommerzielle Busunternehmen verweist.

Die Stadt als Träger der öffentlichen Grundschulen hat hier eine Verantwortung, den schulischen Bildungsauftrag vollumfänglich zu ermöglichen, was auch außerschulische Lernorte miteinschließt.

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Mit welchen Maßnahmen stellt die Stadt die Erreichbarkeit außerschulischer Angebote für Grundschulklassen auch aus randständigen Lagen im Sinne der Gleichberechtigung sicher?
  2. Von welchen Bedingungen hängt es ab, ob die ViP den Lehrkräften Angebote für einen städtischen Sonderbus unterbreitet?
  3. Aus welchen Gründen ist der Fahrpreis für Grundschüler*innen beim Einsatz von aus Gründen mangelnder regulärer ÖPNV-Kapazitäten notwendiger städtischer Sonderbusse für außerschulische Bildungsangebote deutlich teurer als eine Fahrt mit dem ÖPNV (min. 6 gegenüber 2 Euro pro Kind bei einer mir bekannten Anfrage)?
  4. Mit welchen Mitteln kann das bisherige sehr zeitaufwendige und häufiger zum Scheitern verurteilte Verfahren für die organisierenden Lehrkräfte vereinfacht sowie abgesichert werden?

Hier ist die Antwort auf die Anfrage


Kleine Anfragen in der SVV