Antrag 21/SVV/0361 Parkflächen an Ladesäulen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für Parkflächen an Ladesäulen für E-Fahrzeuge keine Parkgebühren entrichtet werden müssen. Zugleich sind diese Flächen ausschließlich für den Zweck des Ladevorgangs zu binden.
Begründung:
Zum Teil sind die Parkflächen an Ladesäulen in Potsdam gebührenpflichtig. Zur Förderung von Elektromobilität sollte diese Gebührenpflicht aufgehoben und zudem eine Bindung dieser Flächen an den Ladevorgang gesichert werden.