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Dr. Anja Günther&Isabelle Vandre

Anfrage 22/SVV/0088 Weiterentwicklung des Potsdamer Baulandmodells

Wie in der Mitteilungsvorlage „Prioritäten im Potsdamer Baulandmodell“ (DS 21/SVV/0853) dargestellt, ist das Potsdamer Baulandmodell nicht geeignet, die Zielquote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau in Potsdam von 30 % künftig immer voll umzusetzen.

„Die Differenz der stetig wachsenden Kluft zwischen gebundenen Mieten nach Landesförderung (aktuell 5,50 EUR/qm nettokalt und 7,00 EUR/qm nettokalt) und den heutigen Neubaumieten (12-14 EUR/qm nettokalt und steigend, bedingt durch hohe Nachfrage und Baukostenexplosion), muss gesetzlich bedingt im Baulandmodell berücksichtigt werden. Sie führt in der Praxis oft zur Reduktion oder dem Wegfall der Verpflichtung zum mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau.

Innerhalb des derzeitigen Standes des Potsdamer Baulandmodells lassen sich diese äußeren Rahmenbedingungen durch geänderte Verteilungsschlüssel oder komplexere Vertragsbedingungen nicht ausgleichen.“

Zur Vorbereitung eines Antrags an die Stadtverordnetenversammlung fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Welche Ideen, Möglichkeiten bzw. Maßnahmen könnten neben dem von Ihnen vorgeschlagenen Zwischenerwerb ggf. noch ergriffen werden, um die Zielquote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau künftig immer voll umzusetzen?
  2. Welche methodischen Ansätze zur Ermittlung der planungsbedingten Wertsteigerung als Maßstab zur Bestimmung des Angemessenheitsrahmens sind grundsätzlich denkbar, z.B. Bodenwert vs. Ertragswert?
  3. Welche Anwendungsergebnisse zum Bonner „Ertragsmodells“ liegen vor und wie schätzen Sie die Anwendbarkeit und Übertragbarkeit des Bonner „Ertragsmodells“ auf die LHP ein?

Hier ist die Antwort auf die Anfrage


Kleine Anfragen in der SVV